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Zustiften

Mit einer Zustiftung dauerhaft Halt geben

Ziel unserer Arbeit ist es, Menschen, die durch Folter, Krieg und Flucht unfassbares Leid erfahren haben, wieder Halt im Leben zu geben.

Mit einer Zustiftung stocken Sie direkt das Vermögen der Überleben Stiftung für Folteropfer auf. So stärken Sie unsere Leistungsfähigkeit langfristig, da höhere Erträge aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden können. Dadurch können wir die Förderung der therapeutischen, sozialen und integrativen Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten nachhaltiger und noch effektiver gestalten. Eine Spende muss im Vergleich dazu zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Es können sowohl Geld als auch Sachleistungen (z.B. Immobilien) zugestiftet werden. Mit einer Zustiftung erlangen Sie in der Regel keinerlei Rechte, sondern unterstützen die Arbeit unserer Stiftung auf lange Sicht.

Gut zu wissen: Steuerrechtlich (§ 10b Abs. 1a S. 1 EStG) kann über einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren ein Betrag von einer Million Euro geltend gemacht werden. Bei Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen sogar insgesamt zwei Millionen Euro. Ebenso wie bei Spenden für gemeinnützige Zwecke haben Sie zusätzlich die Möglichkeit des allgemeinen Sonderabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.

Bank­verbindung für Ihre Zuwendung

Überleben Stiftung für Folteropfer

IBAN: DE86 3702 0500 0003 1247 00
BIC: BFSWDE33BER

Bank für Sozialwirtschaft

Verwendungszweck: „Zustiftung“ und Ihre Adresse

Sie haben noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zum Thema Zustiftung? Sie möchten gerne weitere Informationen über die Überleben Stiftung für Folteropfer bzw. die Arbeit des Zentrum ÜBERLEBEN zugeschickt bekommen?

Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht. Gerne kommen wir mit Ihnen persönlich ins Gespräch!

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Verena Schoke
Referentin Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (0)30 30 39 06 -28
Mobil: +49 (0)159 06 79 91 53
E-Mail: v.schoke@ueberleben.org

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Fotos: Radomir Tarasov (photocase)